Aktivierungs-/Passivierungsansatz sowie Bewertungswahlrechte sind bei der Handelsbilanz anders als bei der Steuerbilanz
Die Darstellung der Vermögenslage des Unternehmens zum Bilanzstichtag nach Handelsrecht kann grundsätzlich anders erfolgen, als die steuerrechtlichen Vorschriften es zulassen. Häufig ist es sinnvoll, diese Darstellungsform neben der Steuerbilanz zu wählen.
Informieren Sie sich gerne bei uns.
Auf Ihren Wunsch erstellen wir Ihren Jahresabschluss nach den handelsrechtlichen Vorschriften